Bitte trete zur Prüfung in einem weißen, sauberen Judogi an.
Zur Prüfung muss die Prüfungsgebühr entrichtet werden und der Judopass vorgelegt werden. Wenn ihr euren Pass zuhause habt, bringt ihn unbedingt mit! Sonst kümmern wir uns darum, was aber voraussetzt, dass ihr über euren Trainer angemeldet seid.
Aktuelle Prüfungstermine finden sich unter Termine.
Die formalen Punkte einer Gürtelprüfung regelt die "WJV-Verfahrensordnung für das Prüfungswesen", die in ihrer aktuellen Fassung auf den WJV-Seiten unter www.wjv.de -> Service -> Downloads -> Ordnungen zu finden ist.
Grad | Gürtelfarbe | empfohlenes Alter | Mindestalter |
---|---|---|---|
8. Kyu | weiß-gelb | vollendetes 7. Lebensjahr | |
7. Kyu | gelb | im 8. Lebensjahr (Jahrgang)1) | |
6. Kyu | gelb-orange | im 9. Lebensjahr (Jahrgang)1) | |
5. Kyu | orange | im 10. Lebensjahr (Jahrgang)1) | im 9. Lebensjahr |
4. Kyu | orange-grün | im 11. Lebensjahr (Jahrgang)1) | |
3. Kyu | grün | im 12. Lebensjahr (Jahrgang)1) | vollendetes 11. Lebensjahr |
2. Kyu | blau | im 13. Lebensjahr (Jahrgang)1) | |
1. Kyu | braun | im 14. Lebensjahr (Jahrgang)1) | vollendetes 12. Lebensjahr |
1. Dan | schwarz | mit vollendetem 18. Lebensjahr2) | mit vollendetem 18. Lebensjahr2) |
1) Jahrgang bedeutet, dass die Prüfung in dem Jahr abgelegt werden kann, in dem das entsprechende Lebensjahr vollendet wird.
2) Kann ein Judoka mindestens 20 Wettkampfpunkte nachweisen, so kann er bereits mit dem vollendeten 16. Lebensjahr die Prüfung ablegen.