Das Kampfrichterwesen umfasst die Tätigkeit der Kampfrichter, der Listenführer, der Zeitnehmer, der Registratoren und des obersten Kampfgerichts, sowie die Arbeit der Kampfrichterreferenten und der Kampfrichterkommission. Es stellt die regelgerechte Durchführung der Wettkämpfe innerhalb des WJV sicher.
Wenn Du mal probieren möchtest, wie sich die Rolle des Kampfrichters anfühlt kannst Du gerne mit Deinem Trainer sprechen. Es findet sich bestimmt einmal ein Übungskampf, bei dem Du schiedsen kannst. Wenn es Dir Spaß macht kannst Du auch eine Ausbildung beim Verband machen.
Die einzelnen Stufen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Bezeichnung | Hinweise |
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Jugendkampfrichter/-in | Voraussetzungen: mind. 12 Jahre und 5. Kyu |
WJV-E-Kampfrichterlizenz | Bezirksmeisterschaften und Bezirksligen Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, Mindestgraduierung 3. Kyu |
WJV-D-Kampfrichterlizenz | Meisterschaften Nord/Süd und Landesliga Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Mindestgraduierung 2. Kyu |
WJV-C-Kampfrichterlizenz | Verbandsmeisterschaften und Verbandsliga Voraussetzungen: Mindestalter 20 Jahre, Mindestgraduierung 1. Kyu |
DJB B-Lizenz | Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre, Mindestgraduierung 1. Dan |
DJB A-Lizenz | Voraussetzungen: Mindestalter 23 Jahre, Mindestgraduierung 2. Dan |
- | Darüber hinaus gibt es noch Lizenzen auf internationaler Ebene, vergeben durch EJU und IJF. |